Abgeschickt von Florian am 25 November, 2003 um 11:13:29
Meine beiden Wohnungsschlüssel, die ich bei Einzug bekam, waren leicht verbogen und sind jetzt noch mehr verbogen, da das Material nicht gut ist. Der Vermieter möchte nun, dass ich den Ersatz der beiden Schlüssel zahle. Fällt das unter Abnutzungserscheinungen oder bin ich für den Schaden verantwortlich?