Re: Schimmel in der Wohnung


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Abgeschickt von Fy GAdiot am 05 Dezember, 2003 um 12:09:16:

Antwort auf: Re: Schimmel in der Wohnung von Sascha am 04 Maerz, 2003 um 20:02:36:

Hallo!
wir haben gerade ein ganz gewaltiges Schimmelproblem, daher haben wir uns auch mit der Sachlage befasst. Du hast als Mieter ein paar Rechte und Pflichten. Zu den Pflichten gehört ein Standartgemäßes Heizen und Lüften, sowie du dem Vermieter spät. 5 Monate nach der Entdeckung des Schimmels Bescheid sagen solltest, am besten schriftlich, mit ein paar rechtlich notwendigen Klausen wie:
Du gehst davon aus, dass du nicht der Verursacher des Schimmels bist.
Du Lüftest standartgemäß.
Du zahlst die Miete (der Form halber) rein vorsorglich unter Vorbehalt, sowie du dir das Recht zur fristlosen Kündigung vorbehälst.
Du musst ihm eine angemessene Frist setzten, in der er das Problem beheben muss. Das ganze bedarf leider der Schriftform, am besten per einschreiben, wir haben es versucht, mündlich mit unserem Vermieter zu regeln - was im Nachhinein leider gar nicht gut war/ist und uns nun viel Geld kostet.

Wichtig ist, das du den Mangel mitteilst, sonst kann der Vermieter dich auf Schadenersatz verklagen.

Bei Stiftung Warentest kann man wohl Analysetests für 47 Euro bestellen, da wird auch ein bisschen zum erheblichen Gesundheitsschaden, den Schimmel verursacht, erzählt.

In der Süddeutschen Zeitung gibt es einen ganzen Haufen Interessanter Artikel zum Thema Schimmel, die es sich lohnt, zu lesen. (www.sueddeutsche.de, nach schimmel suchen und sich durchklicken!)

Woher der Schimmel kommt, kann euch als Mieter zunächst egal sein. Das der Schimmel im Nachbarhaus besteht, ist vor allem für den Vermieter interessant und möglicherweise für euch, wenn es hart auf hart kommt und ihr beweise braucht, dass ihr nicht die Schimmelverursacher seid.


Interessant sind auch die Informationen des Mieterschutzbundes, die evtl. auch die Formalitäten erledigen können.

Viel Glück bei eurem Schimmel, wenn ihr weiter gekommen seid, würde ich mich über eine kleine Nachricht freuen.


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