Abgeschickt von Borbely Tibor am 25 Januar, 2004 um 17:47:12
Antwort auf: Schimmel zum zweiten mal im Schlafzimmer von Sandra Zielke am 17 Januar, 2004 um 11:37:35:
Erster Adresse: Gesundheitsamt bzw.Ordnungsamt.Dort kann man sich Beschwerde einlegen gegen Hausbesitzer. Übrigens habe ich das gleiche Problem durchgemacht.Bin nach 3 Jahren Schimmelwohnung (in Passau)gerade vor der Gerichtsverhandlung (Schadenersatz etc..)Angeblich lüftete und heizte zu wenig. Quatsch. Ich habe sogar Beweise(Fotos und Nachbar)Das ganze Dach und Kamin sind undicht.Soviel hat man in der Architekt Studium schon mal gelernt: Wenn Wasser reinkommt, dann kann man nicht einfach mit Sprays oder nur Lüften was tun.Blödsinn.Übrigens sind manche Sprays Krebserrengend.