Abgeschickt von christina am 11 Maerz, 2004 um 12:18:59
Hallo!
Ich bin am 30.09.03 aus einem Häuschen ausgezogen, das ich nur einen Sommer lang bewohnte. 800 € betrug die Kaution, die ich in bar zahlte.
Ich lese überall, dass sich der Vermieter 3-6 Monate Zeit lassen kann mit der Rückzahlung, in Einzelfällen, etwa wg. Abrechnung der Betriebskosten auch länger. Heißt das jetzt für mich, dass ich bis 1.1.2005 warten muss? Mir wurde die Rückzahlung nun schon mehrfach versprochen, ist aber nicht geschehen. Beim Mahnbescheid wurde Widerspruch eingelegt (telefonisch wurde dies mit der nicht erfolgten BK-Abrechnung begründet) Bevor ich nun klage, möchte ich sicher gehen, dass ich nicht auf den Prozesskosten sitzen bleibe, denn das könnte ich mir nicht leisten. Und stimmt es, dass es mir passieren kann, dass der Vermieter im Falle eines Prozesses sofort die Forderung anerkennt und ich dann ebenfalls auf den Prozesskosten sitzen bleibe?
Zu den BK kann ich nur sagen, dass ich eigentlich mit einer Rückzahlung rechne, da ich ja im Sommer fast gar nicht geheizt habe...aber das steht wahrscheinlich auf einem anderen Blatt... Vielen Dank für Eure Antworten schonmal!!