Rohrbruch? Muss Mieter dafür aufkommen??


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Abgeschickt von Gernot Schödel am 02 Mai, 2001 um 11:45:03

Hallo,

in unserer Dusche ist der Schlauch vom Boiler abgegangen, aufgrund eines zu hohen Wasserdrucks der Stadtwerke. Die Reparatur des neuen Schlauchs will der Vermieter auf uns übertragen.

Nach meinem Rechtsempfinden geht das ja wohl nicht. Aber wo steht das und wie ist die genaue Regelung?

Danke im voraus!

mfg
Gernot Schödel


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