Abgeschickt von Kruddel am 09 Mai, 2001 um 13:55:36
Unser Vermieter hat uns einen Besichtigungstermin wegen des Schimmel 2 Tage vorher angekündigt. Wir haben diesen Termin wegen zu kurzfristig abgésagt.Jetzt mein er es wäre unverständlich, 2 Tage würde gesetzlich in Ordnung sein. Da wir aber die Schrankwand weg rücken sollen und den Keller frei auf ein Meter war das zu kurzfristig
Gruß Kruddel