Abgeschickt von Sven am 14 Januar, 2002 um 10:59:29
Antwort auf: Re: Nebenkosten* Fahrstuhl von Webmaster am 25 Oktober, 2001 um 07:04:54:
Aber nur die Betriebskosten, keine Reparaturkosten.
Besteht ein Vollwartungsvertrag und sind somit Betriebs- und Reparaturkosten nicht deutlich zu trennen, dürfen lediglich 50% - 65% der Vollwartungsvertragskosten umgelegt werden.