Re: Nebenkosten* Fahrstuhl


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Abgeschickt von Sven am 14 Januar, 2002 um 10:59:29

Antwort auf: Re: Nebenkosten* Fahrstuhl von Webmaster am 25 Oktober, 2001 um 07:04:54:

Aber nur die Betriebskosten, keine Reparaturkosten.
Besteht ein Vollwartungsvertrag und sind somit Betriebs- und Reparaturkosten nicht deutlich zu trennen, dürfen lediglich 50% - 65% der Vollwartungsvertragskosten umgelegt werden.



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