Abgeschickt von Webmaster am 08 Februar, 2002 um 08:30:22:
Antwort auf: arglistige täuschung und wucher von Claudio am 07 Februar, 2002 um 12:27:54:
Wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen. Alle Auskünfte sind unverbindlich.
Für die exakte Ermittlung der Wohnfläche ist die 2. Berechnungsverordnung, welche Bestandteil der Mietgesetze ist, Grundlage.
Sie haben die Möglcihkeit Widerspruch gegen Ihren Mietvertrag einzulegen und rückwirkend die Miete nach der richtigen Wohnungsgröße zu berechnen.
Wenden Sie sich doch für verbindliche Auskünfte an den Mieterschutzbund oder einen Rechtsanwalt.