Abgeschickt von Alex am 25 April, 2002 um 11:51:38
Aber Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand bei meinem Problem helfen, wäre echt nett...!
Folgender Sachverhalt:
Ich bin am 31.03.2000 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe wurden keine Mängel festgestellt/vereinbart und die gezahlte Mietkaution sollte mit der NK-Abrg. verrechnet werden. Leider habe ich die Abrechnung bisher nicht vom Vermieter erhalten, obwohl ich mich schon mehrmals telefonisch nach dieser bei Ihm erkundigt habe. Ich wurde immer nur vertröstet, das ich diese bald bekommen würde...jedoch ist nichts geschehen!
Ist eine NK-Abrechnung nach dieser Zeit überhaupt noch zulässig?
Die Wohnung wurde nach meinem Auszug neu renoviert (z.B.Wandfarbe war Ihm zu krass *g*)...kann er mir vielleicht diese Kosten doch weitergeben, obwohl keine Mängel festgestellt wurde?
Sollte ich einen Rechtsanwalt mit der Sache beauftrage...es geht hier schließlich um über 1000 DM?
Ich habe mal von einem Musterschreiben gehört, mit dem man die Auszahlung der Kaution vom Vermieter verlangen kann. Kann mir hierzu jemand Auskunft bzw. eine Linkinfo geben?
Hier ist doch das alte Mietrecht anzuwenden, da alles vor dem 01.09.01 liegt, oder?
Würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen kann. Habe nämlich die Nase voll mich vom Vermieter foppen zu lasse.
Besten Dank mal für Eure Infos!
Gruß
Alex