Rechtswirksame Kündigung oder nicht?


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Abgeschickt von Asterixa am 03 August, 2002 um 13:33:54

Ich wohne seit dem 1.11.1999 in meiner jetzigen Wohnung. Das heißt: Kündigungsfrist drei Monate nach altem Mietrecht (nach neuem sowieso).

Ich habe wie folgt gekündigt:

1. am 30.7. per Einschreiben mit Rückschein zum 31.10.02.

Meine Fragen nun:

Was passiert, wenn

a) der Vermieter in Urlaub ist und das Einschreiben nicht annehmen kann,

b) der Vermieter zwar da ist, aber das Einschreiben nicht entgegennehmen will, d.h. dass
das Einschreiben samt Schein zurückkommt?

Habe ich auch in diesen Fällen rechtswirksam gekündigt?

Oder müßte ich - bedingt durch die Schlampigkeit des Vermieters (er ist dafür leider bekannt) - noch einen weiteren Monat die Miete zahlen?

Beste Grüße aus Gallien

Euer Asterix


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