Re: Renovierung der Wohnung


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Abgeschickt von Frank am 28 August, 2002 um 07:11:52:

Antwort auf: Renovierung der Wohnung von Sarah am 26 August, 2002 um 20:55:55:

Wer für die Renovierung der Wohnung zuständig ist steht im Mietvertrag. Es muß dort mit vereibart sein. Ist auch wichtig in welchem Zustand man die Wohnung bei Auszug hinterlassen kann




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