Abgeschickt von Frank am 28 August, 2002 um 07:11:52:
Antwort auf: Renovierung der Wohnung von Sarah am 26 August, 2002 um 20:55:55:
Wer für die Renovierung der Wohnung zuständig ist steht im Mietvertrag. Es muß dort mit vereibart sein. Ist auch wichtig in welchem Zustand man die Wohnung bei Auszug hinterlassen kann