Abgeschickt von Irmgard am 06 September, 2002 um 11:38:31
Hallo
Folgender Fall möchte ich hier schildern und hoffe auf Infos wegen weiterer Vorgehensweise:
Anfang Kalenderwoche 34 2002 bin ich aus dem Urlaub gekommen.Habe meine kleine Wohnung vertragsgemäß zum 30.10.02 gekündigt (Frist 3 Monate) weil ich mit meinem Freund zusammenziehen will.Nachdem ich eine Woche bei meinem Freund war und Freitags in meine kleine Wohnung kam,ist mir ein Wasserschaden aufgefallen wozu ich nichts kann.(In einem Revisionsschacht ist Wasser aus einem Überlauf warscheinlich schon lange unbemerkt innerhalb der Zimmerwand herunter- gelaufen).Nachdem ich bei der Hausverwaltung angerufen hatte,schickte man einen Handwerker der den Schaden eindämmte.Am Samstagmittag nach meinem Feierabend hatte ich Schimmel (meines wissens gesundheitsschädlich) und auch einen komischen Geruch bemerkt.
Ich verständigte die Hausverwaltung und den Vermieter.Inzwischen war schon eine Firma da die Messungen gemacht hat.Unserer Einschätzung nach und nach einigen Rücksprachen mit Leuten die sich auskennen,muss die Wohnung schleunigst saniert werden.(Trocknung,Teppichboden-Tapetenwechsel) Solche Arbeiten dauern im Schnitt 2 – 3 Wochen wenn der Auftrag vergeben ist und der Termin steht.
Im September muß der größte Teil der Wohnung geräumt werden.Ich komme bei meinem Freund unter und die Möbel verteilen wir auf die Verwantschaft.Die Monatsmiete für September ist noch überwießen worden.
Jetzt die Fragen: Welche Rechte hab ich?
Kann ich den Oktober und November die Miete einbehalten?
Es lohnt sich doch garnicht mehr wegen zwei-drei Wochen nach der Sanierung wieder einzuziehen. Allein der Umstand den ich vorzeitig habe könnte ich doch geltend machen.Ich würde darauf verzichten wenn ich die letzten beiden Monate nicht mehr dort wohne und bezahle.
Wie könnt ich vorgehen?