Abgeschickt von Volker Weise am 28 September, 2002 um 21:34:04
Antwort auf: Warte auf Kaution u. NK-Abrechnung seit 2 Jahren!?!?!? von Alex am 25 April, 2002 um 11:51:38:
Falls Problem noch besteht:
Sofort unter Fristsetzung 2 Woche Zahlung der Mietkaution zzgl. der vertraglich vereinbarten Zinsen verlagen. Danach klagen. Kein Prozessrisiko, da Rechtslage eindeutig: Ansprüche auf Nk sind verwirkt, da nach 2,5 Jahren nicht mehr mit der Geltendmachung solcher Ansprüche gerechnet werden muss. Rückzahlung der Mietkaution nach ständiger Rechtsprechung normalerweise nach 3-6 Monaten fällig (hier:+)
Viele Grüße
Volker Weise
Rechtsanwalt
Frankfurt am Main