Abgeschickt von uwe am 04 November, 2002 um 19:30:44:
Wir haben in unserer Wohnung aufwändige Renovierungsarbeiten auf unsere Kosten durchgeführt. Deswegen war die Miete für 3 Jahre auf einen niedrigen Satz festgelegt.
Gilt jetzt nach Ablauf dieser Zeit auch die Kappungsgrenze von 20 (oder 30?)%.
Muß die Mieterhöhung fristgerecht angekündigt werden, oder gilt Sie automatisch nach Ablauf der 3 Jahre?