Betriebskostenabrechnung


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Abgeschickt von M. Koch am 23 Dezember, 2002 um 01:58:20

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mietvertrag endete am 31.01.2001. Am 16.01.2001 war die Schlüsselübergabe und Ablesung.

Von der Betriebskostenabrechnung habe ich nichts mehr gehört und auch nicht mehr daran gedacht.

Am 25.10.2002 erhielt ich die Betriebskostenab-rechnung dann doch noch i.H.v. 123,75 €.

Da ich sie auf Seite gelegt und vergessen hatte, bekam ich am 15.11.2002 die 1. Mahnung, da ich
sie noch prüfen wollte, weil sie mir zu hoch erschien bekam ich am 30.11.2002 die 2. Mahnung und schließlich am 16.12.2002 die 3. Mahnung.

Am 16.12.2002 habe ich die Betriebskosten dann
überwiesen.

1. Habe ich gelesen, daß man 30 Tage Zeit hat, die Betriebskostenabrechnung zu prüfen.

Die 1. Mahnung war demnach doch nicht gerechtfertigt!

2. Was ist mit "Treu und Glauben"? War ich nach der ganzen Zeit überhaupt verpflichtet die Betriebs-
kosten noch zu zahlen?

Die Sache ist zwar erledigt, aber irgendwie habe ich das Gefühl, daß man mich ungerecht behandelt
hat.

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand antworten würden.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
M. Koch


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