Abgeschickt von Ernst am 24 Januar, 2003 um 16:28:42:
Der Vermieter hat zwei Jahre hintereinander Heizkosten geschätzt und beruft sich darauf, dass er jeweils am Ablesetag (1 Versuch pro Jahr) den Mieter nicht angetroffen habe. Im dritten Jahr sind nun die abgelesenen Summen weit geringer als die bereits nach zwei Jahren geschätzten Werte. Aussicht des Mieters auf Rückforderung des hinsichtlich der Heizkosten überzahlten Betrags? für welchen Zeitraum?