Heizkostennachzahlung


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Abgeschickt von Markus am 23 Juni, 2003 um 17:19:44

Hallo,
ich bin am 01.10.2002 in meine jetzige Wohnung eingezogen. Im Mai diesen Jahres wurde von Kalorimeta die Ablesung vorgenommen. Jetzt habe ich vom Vermieter die Abrechnung bekommen. Abrechnungszeitraum ist Juni 2002 bis Mai 2003. Ich soll also praktisch auch für den Zeitraum nachzahlen, in dem die Wohnung noch von meinem Vormieter genutzt wurde. Das kann doch nicht rechtens sein, oder ? Wer kann man dazu etwas sagen ?


Vielen Dank schon im voraus

Markus


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