Re: Kündigungsfrist + Widerspruch


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Abgeschickt von Böttner am 02 Oktober, 2003 um 12:49:30

Antwort auf: Kündigungsfrist + Widerspruch von Norbert Schmidt am 22 Juni, 2003 um 22:21:10:

: Wir haben nach 9 Jahren unsere Wohnung im Jan. fristgerecht nach neuem Mietrecht mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist zum 30.04.03 gekündigt. Der Vermieter hat die Kündigung zur Kenntnis genommen und ihr nicht bzw. der Kündigungsfrist nicht widersprochen. Auf das Herausgeben(nach 2 Monaten in der neuen Wohnung) unserer Mietkaution angesprochen, erwähnte unser ehemaliger Vermieter sich auf das BGH Urteil vom 18,06,03 zu beziehen wonach für abgeschlossene Mietverträge vor 2001 eine dementsprechend längere Kündigungsfrist zu gelten habe, und er diesen Anspruch nun geltend machen möchte. Nun meine Frage: Hätte der Vermieter nicht unter Einhaltung einer Widerspruchsfrist(wie sie ja auch Mieter einzuhalten haben) gegen die Kündigung schriftlich Widerspruch einlegen müssen?. In der Hoffnung auf Antwort
: Gruss
: Norbert Schmidt

Hallo Norbert, wir haben in der Familie den gleichen Sachverhalt und beschäftigen uns ebenfalls mit der frage. Hast du bereits eine Antwort? Wäre nett, wenn du bereits mehr wüßtest, wenn du uns das Ergebnis mitteilen würdest.
Gruß Ingrid


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