Abgeschickt von Klaus am 10 Oktober, 2003 um 07:04:25:
Antwort auf: Heizkostennachzahlung von Markus am 23 Juni, 2003 um 17:19:44:
Aus der Abrechnung muß der Abrechenzeitraum ersichtlich sein. Auch ist zum Einzug eine Ablesung erforderlich! Somit ist keine Abrechnung zu Kosten des Vormieters zulässig!