Re: Heizkostennachzahlung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.eisenberger-wohnungsgesellschaft.de ]

Abgeschickt von Klaus am 10 Oktober, 2003 um 07:04:25:

Antwort auf: Heizkostennachzahlung von Markus am 23 Juni, 2003 um 17:19:44:

Aus der Abrechnung muß der Abrechenzeitraum ersichtlich sein. Auch ist zum Einzug eine Ablesung erforderlich! Somit ist keine Abrechnung zu Kosten des Vormieters zulässig!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.eisenberger-wohnungsgesellschaft.de ]