Abgeschickt von GeraBambi am 23 Januar, 2012 um 22:47:41
Hi,
ich habe entlich meine ausbildung abgeschlossen und will mir jetzt arbeit im raum gera suchen. Da ich jetzt nicht wirklich viel Geld habe und mein alter vermieter die kaution bestimmt bis zu 6 monaten zurück hält, habe ich mir gedacht ich hole mir als überbrückung erstmal eine Kautionsbürgschaft, bis ich das Geld angespart habe oder meine alter vermieter die Kaution zurück gezahlt hat. Nun ist es aber so, dass der vermieter dies akzepieren muss, nun meine Frage. Macht die EWG das?
Ich denke da haben ja beide was davon. Der vermieter, weil er zusätzlich noch ein bonitätsnachweis erhält und der mieter, weil er sich keinen kredit für die Mietkaution aufnehmen muss.
Für meine Fall wären das gerade mal 5-7 Euro, was ich mir mit einem Kautionsbürgschaftsrechner ausgerechnet habe.