Rechnung


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Abgeschickt von Leo am 19 November, 2003 um 15:45:29

Ich habe mir vor drei Monaten eine Wohnung angeschaut in der man viel Renovieren musste da zu vor Asylbewerber diese Wohnung bewohnte und sehr herunter gekommen war.

Ich habe bei der Wohnungsbesichtigung festgestellt das nur zwei Nachtspeicher Öfen darin gewesen sind und dieses natürlich erfragt.

Der vermieter sagte darauf hin das dieses überhaubt kein Problem darstelle, da er noch mehrere Nachtspeicher Öfen auf Lager hat und diese einbauen liesse wenn gewünscht.

Im Mietsvertrag hat er mit rein gebracht " heizung wie gesehen ".

Nun kahm der Winter und habe den vermieter angesprochen was denn nun mit der heizung sei, und er sagte darauf hin, kein Problem, hier sind die Schlüssel von der kammer wo diese gelagert sein.

ich habe diese dann " allerdings nur 2 Nachtspeicher " nach oben transportieren müssen und dachte mir nichts schlimmes dabei und wollte ihm die Kosten etwas senken weil das herrauf tragen sicher ne Menge Geld gekostet hätte.

Dann zwei Wochen später kahm der vermieter und wollte das mit der heizung im Auftrag geben, doch zu vor wollte er mir mitteilen das wir uns über die Rechnung noch Unterhalten müssten.

Ich ganz verstutzt ....ähm...jo.

Dann wurden die beiden Heizungen instaliert, jedoch in drei Räumen keine Heizung.

Nun bekomme ich eine Rechnung vom Elektriker das ich 300 Euro bezahlen soll.

Ich habe ein Schreiben fertig gemacht das diese Rechnung am Vermieter zu gehen hat und ich nichts im Auftrag gegeben habe!

Ist das etwa Rechtens was der Macht, wie soll ich vor gehen ?


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